Klimaanlagen-Förderung 2026: Wann die KfW Ihre Split-Anlage bezuschusst
Eine reine Kühl-Klimaanlage wird in Deutschland nicht gefördert — aber es gibt eine wichtige Ausnahme: Split-Klimaanlagen mit Heizfunktion sind technisch Luft-Luft-Wärmepumpen und können über die KfW-Heizungsförderung (Programm 458) bezuschusst werden, wenn sie das Gebäude überwiegend beheizen. Die Grundförderung beträgt 30 Prozent, mit Boni sind einkommensabhängig bis zu 80 Prozent möglich.
Die Bedingungen haben es allerdings in sich. Gefördert wird nur, wenn die Anlage als Heizung dient, nicht als Klimagerät mit gelegentlicher Heizfunktion: Sie muss den überwiegenden Teil der Heizlast des Gebäudes decken, eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,0 erreichen und auf der Liste förderfähiger Wärmeerzeuger im BAFA-Portal stehen. Der Antrag läuft — wie bei allen Heizungsförderungen — vor Vorhabensbeginn über das Portal "Meine KfW", zuständig ist seit 2024 die KfW, nicht das BAFA.
Realistisch ist das Szenario vor allem für kleinere, gut gedämmte Häuser und Wohnungen, die komplett auf Luft-Luft-Wärmepumpen umsteigen — etwa mit einem Multi-Split-System, das alle Wohnräume heizt und im Sommer kühlt. Wer nur das Schlafzimmer klimatisieren will, wird die Förderbedingungen nicht erfüllen und sollte die Anlage ohne Förderung kalkulieren.
Der Fördersatz setzt sich zusammen wie bei jeder Wärmepumpe: 30 Prozent Grundförderung für alle, 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus, wenn eine alte Öl-, Kohle- oder mindestens 20 Jahre alte Gasheizung ersetzt wird, und ein Einkommensbonus von 10 bis 40 Prozent für Haushalte bis 50.000 Euro zu versteuerndem Einkommen. Gedeckelt ist das Ganze bei 80 Prozent und förderfähigen Kosten von 28.000 Euro für die erste Wohneinheit.
Wichtig für die Planung: Die Konditionen sinken ab 2027 schrittweise — der Klimageschwindigkeitsbonus schmilzt ab Februar 2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte, auch die maximal förderfähigen Kosten werden reduziert. Wer den Umstieg auf Luft-Luft-Heizung ernsthaft erwägt, sollte 2026 rechnen lassen.
Auch ohne Förderung kann sich die Heizfunktion lohnen: In der Übergangszeit (Frühjahr/Herbst) heizt eine Split-Anlage mit Wirkungsgraden von 300 bis 400 Prozent — deutlich günstiger als die Gasheizung hochzufahren. Viele Besitzer nutzen ihre Klimaanlage genau so: im Sommer kühlen, in der Übergangszeit heizen, im tiefen Winter übernimmt die Hauptheizung.
Ob Ihr Vorhaben förderfähig ist, klärt am schnellsten ein Fachbetrieb, der sowohl die technische Auslegung (Jahresarbeitszahl!) als auch die Antragsunterlagen kennt. Geprüfte Klimaanlagen- und Kältetechnik-Betriebe finden Sie mit echten Bewertungen in unserem Verzeichnis.
Häufige Fragen
Reine Kühlgeräte nein — aber reversible Split-Anlagen mit Heizfunktion gelten als Luft-Luft-Wärmepumpen und können über KfW-Programm 458 gefördert werden, wenn sie das Gebäude überwiegend beheizen, eine JAZ von mindestens 3,0 erreichen und BAFA-gelistet sind.
30 Prozent Grundförderung, plus 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus beim Tausch alter fossiler Heizungen, plus einkommensabhängig 10 bis 40 Prozent Bonus — maximal 80 Prozent auf förderfähige Kosten bis 28.000 Euro.
Über das Kundenportal "Meine KfW", zwingend vor Vorhabensbeginn. Zuständig ist die KfW (Programm 458), nicht das BAFA — dort wird nur die Liste förderfähiger Geräte geführt.
Oft ja: In der Übergangszeit heizt sie mit Wirkungsgraden von 300 bis 400 Prozent und ist damit günstiger als viele Hauptheizungen. Typische Nutzung: sommers kühlen, in Frühjahr und Herbst heizen.
